Service Babyactive

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tel.: +48 34 327 61 09 wew. 29
tel.: +48 600 043 386

 

Vereinbarung

1. Die Rücksendung von Geräten zur Reparatur akzeptiert freiwillig die Bedingungen des Servicevertrags. Gleichzeitig handelt es sich um einen Vertrag, auf dessen Grundlage der Reparaturservice erbracht wird. Der Vertrag regelt die diesbezüglichen Rechte und Pflichten.

2. Voraussetzung für den Erhalt des Geräts ist die Vorlage des Original-Reparaturberichts.

3. Gerätediagnose ist kostenpflichtig. Die Gebühr wird erhoben, wenn der Reparaturantrag zurückgezogen wird.

4. Der Kunde wird telefonisch oder per E-Mail über die Reparaturkosten informiert. Wenn keine Einwilligung zur weiteren Reparatur vorliegt, wird das Gerät zurückgesandt und an den Kunden zurückgesandt, der nur zur Deckung der Kosten für Diagnose und eventuellen Transport verpflichtet ist.

5. Die Reparaturzeit ist abhängig von der Verfügbarkeit geeigneter Ersatzteile. Die geschätzte Reparaturzeit kann sich ändern. Der Kunde wird über die Möglichkeit informiert, das reparierte Gerät SOFORT nach Beseitigung des Fehlers per Telefon oder E-Mail zu erhalten.

6. Nach 14 Tagen ab dem Datum der Mitteilung an den Kunden nach Beseitigung des Mangels wird für jeden Tag der Lagerung eine Gebühr erhoben, wenn das Gerät nicht abgeholt wird. Diese Gebühr wird für maximal 3 Monate erhoben.

7. Wird das Gerät vom Kunden für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem Datum der Mitteilung über die Beseitigung des Mangels nicht abgeholt, so hat der Kunde das Eigentum an dem Gerät als beweglicher Gegenstand freiwillig durch Abgabe im Sinne von Art. 3 aufgegeben. 180 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eigentum an verlassenen Geräten (niemandes bewegliches Eigentum) gemäß Art. 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches erwirbt durch Inbesitznahme von BABYACTIVE Spontanbesitz. Das Senden der Mitteilung über den Abschluss der Reparatur an die vom Kunden zum Zeitpunkt der Rücksendung des Geräts zur Reparatur angegebene Post- oder E-Mail-Adresse gilt als wirksame Zustellung der Mitteilung.

8. Für Reparaturen und Teile, die bei BABYACTIVE montiert werden, wird eine Gewährleistungsfrist eingeräumt.

9. Während der Garantiezeit festgestellte Mängel / Mängel werden innerhalb von 14 Werktagen behoben. Wenn ein Teil importiert werden muss, kann diese Zeit auf 21 Werktage verlängert werden. Im Falle eines ungerechtfertigten Garantieanspruchs (durch den Benutzer verursachter Schaden), der bei der Rücksendung des Geräts an den Service-Eigentümer / Benutzer verborgen wird, wird ein zusätzlicher Betrag für die Diagnose vor Ort in Rechnung gestellt, es sei denn, die Reparatur des Schadens wird kostenpflichtig durchgeführt.

10. Die Website ist nicht verantwortlich für die persönlichen Gegenstände des Kunden, die im Einkaufswagen zurückgelassen werden.